Unternehmer aus Drittstaaten können Vorsteuer-Vergütung bis 30.6.2020 beantragen
Antragsfrist zur Vorsteuer-Vergütung in der Corona-Krise
Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus folgenden Belastungen für Unternehmen, werden für die Anträge für 2019 Erleichterungen gewährt:
- Wer den Antrag nicht bis zum 30.6.2020 einreichen kann, soll den Antrag auf Vorsteuervergütung und die im Original vorzulegenden Dokumente so schnell wie möglich einreichen und kurz begründen, warum die Antragsfrist nicht eingehalten wurde.
- Geht der Antrag erst nach dem 30.9.2020 ein, so gelten etwas strengere Vorgaben. Unternehmen müssen dann den Antrag auf Vorsteuervergütung und die im Original vorzulegenden Dokumente so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Wegfall des Umstandes, der den Unternehmer an der Antragstellung gehindert hat. Außerdem wird dann eine aussagekräftige Begründung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses verlangt, warum die Antragsfrist nicht eingehalten wurde.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Antragstellung werden auf der Homepage des BZSt zur Verfügung gestellt.
BZSt, Meldung v. 14.5.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024