XSD-Schema zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer

Beim Verfahren zum Kirchensteuerabzug für Abzugsverpflichtete und Datenübermittler ist seit 1.6.2019 ausschließlich das neue XSD-Schema zu verwenden.

Anfragen im neuen XSD-Schema 

Das BZSt weist darauf hin, dass bei der Versendung von Anfragen zur IdNr (Anfrageart 1), zum KISTAM (Anfrageart 2) oder zur kombinierten Anfrage (Anfrageart 3) im Fachverfahren KISTA ab 1.6.2019 ausschließlich das neue XSD-Schema zu verwenden ist. Anfragen, die im alten XSD-Schema (IdNr-Anfrage ohne Rechtsgrund) gestellt werden, werden nicht mehr bearbeitet. 

Hinweis: Den Überblick " Vollzugang zum Verfahren Kirchensteuerabzug für Abzugsverpflichtete und Datenübermittler" gibt das BZSt auf seiner Homepage. Hier wird auch auf das Elster-Portal und das BZSt-Online Portal verlinkt. Zudem sind der Antrag auf Registrierung im BZStOnline-Portal und verschiedene Handbücher abrufbar. 

BZSt, Meldung v. 5.6.2019


Schlagworte zum Thema:  Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer