Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter

Das BMF hat sich mit Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist befasst und den UStAE geändert.

Änderung des UStAE

In Abschnitt 1.3 des UStAE wird folgender Absatz 16c eingefügt: "Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sogenannte Ausgleichszahlung erhält, sind Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung."

Die Grundsätze des aktuellen BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 18.10.2024, III C 2 - S 7100/19/10004 :007