Zuflussdatum bei Aktiendividenden bestimmen
Das Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (AktG), auch Aktienrechtsnovelle 2016 genannt, regelte in § 58 Abs. 4 S. 2 und 3 AktG den Anspruch auf eine Aktiendividende neu (Mehr dazu in Ihrem Produkt Haufe Index 9872309). Demnach ist dieser erst am dritten des auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstags fällig. Eine Ausnahme gilt, wenn die Hauptversammlung oder die Satzung eine spätere Fälligkeit bestimmen.
Zuflusszeitpunkt der Aktiendividende
Das BZSt macht aktuell auf seiner Homepage darauf aufmerksam, dass auch das Einkommensteuergesetz in § 44 Abs. 2 entsprechend geändert wurde. Der Zuflusszeitpunkt einer Aktiendividende bestimmt sich nach der abweichenden Fälligkeit des Aktiengesetzes. Die Gesetzesänderungen wirken sich auch auf das Verfahren der Kapitalertragsteuererstattung aus. Ein Zuflussdatum der Aktiendividende muss nämlich angegeben werden. Ab 1.1.2017 ist dies der Tag der Fälligkeit nach § 44 Abs. 2 EStG i. V. m. § 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024