Reform der Rentenbesteuerung
"Die nächste Legislaturperiode muss direkt beginnen mit einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet, also genau all diejenigen, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen." Gleiches gelte für Rentnerinnen und Rentner. Der BFH habe der Bundesregierung hier klare Kriterien für die Zukunft aufgegeben.
Grundfreibetrag sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Der BFH sieht die Gefahr, dass auf viele Rentner in den kommenden Jahren eine überhöhte Steuerlast zukommt (s. hierzu auch die Kommentierungen der BFH-Entscheidungen zur Rentenbesteuerung: Urteil I und Urteil II). Er forderte den Bund deshalb auf, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen.
100 % Absetzbarkeit der Rentenbeiträge vorziehen
Das Finanzministerium schlägt nun vor, die eigentlich ab 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge von der Steuer um zwei Jahre vorzuziehen. Scholz warb dafür, diese Regelung zusammen mit einer umfassenden Reform der Einkommensteuer auf den Weg zu bringen. "Da muss man dann nicht lange warten", sagte er.
Dies wird nach der Bundestagswahl allerdings Sache der neuen Regierung. Scholz, der Kanzler werden will, betonte: "Die Bürgerinnen und Bürger haben jetzt direkt in der Hand, dafür zu sorgen, dass es eine schnelle Entlastung für alle Steuerpflichtigen gibt, die nicht zu denen zählen, die Spitzeneinkommen haben." Seine SPD will die Steuern für Bürger mit niedrigen und mittleren Einkommen senken und im Gegenzug die für Spitzenverdiener anheben.
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