etAllgemeines zur Erbschaftsteuer
CDU/CSU und FDP lehnen Erhöhungen oder Verschärfungen der Erbschaftsteuer ab. Idealbild einer Erbschaftsteuer wäre aus Sicht der FDP eine einheitliche Bemessungsgrundlage nach Verkehrswerten verbunden mit moderaten Steuersätzen und angemessenen Freibeträgen. Während die FDP dies aufkommensneutral verwirklichen will, streben die GRÜNEN eine Verdoppelung des ErbSt-Aufkommens auf 8,6 Mrd. EUR an. Dies wollen sie durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und durch eine Verringerung der Freibeträge auf ein vernünftiges Maß erreichen. Kleinere Erbschaften sollen weiterhin steuerfrei bleiben.
Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Unternehmensvermögen
Während CDU/CSU und FDP keine Verschärfungen der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen bei Unternehmensübergaben planen, möchte die SPD die eingeführten Begünstigungen zurücknehmen. Zumindest sollen künftig die Begünstigungen stärker an den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt werden. Allerdings sollen diese Pläne zu keiner zusätzlichen Erschwerung des Generationenübergangs bei Familienunternehmen führen.
Die GRÜNEN fordern die Abschaffung der Befreiung von Betriebsvermögen. Stattdessen sollen gesonderte Freibeträge und Stundungsregelungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei Betriebsübertragungen gewährt werden. Zudem soll es zu keiner Doppelbelastung mit parallel anfallender Erbschaftsteuer und Vermögensabgabe kommen, was z. B. durch eine zeitliche Streckung gelöst werden soll.
Die LINKEN fordern eine Abschaffung der aus ihrer Sicht unnötigen Begünstigungen von Unternehmenserben.
Für die FDP muss die Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge aus zukünftigen Erträgen erwirtschaftet werden können, was durch Höchstgrenzen und vernünftige Stundungsregeln gewährleistet sein muss.
ErbSt-Tarif
Die FDP schlägt zudem eine Reform des ErbSt-Stufentarifs vor. Künftig soll der höhere Steuersatz der neuen Stufe nur für das die Stufe übersteigende Vermögen angewendet werden und nicht mehr wie bisher vom ersten Euro.
Vermögensteuer
Gespalten sind die Vorschläge zur Vermögensteuer. Deren (Wieder-)Einführung wird von CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Die SPD ist für die Einführung einer gerechten Besteuerung von Vermögen in Europa, die der besonderen Situation des deutschen Mittelstandes Rechnung trägt, also dessen zukunftssichernde Eigenkapitalbildung sichert sowie die Investitionsspielräume nicht belastet. Zudem sollen hohe Freibeträge für Privatpersonen sicherstellen, dass das normale Einfamilienhaus von der Vermögensteuer nicht erfasst wird.
Die GRÜNEN sind ebenfalls für die Wiedereinführung der Vermögensteuer; allerdings erst nach Auslaufen der Vermögensabgabe (siehe unten). Dabei soll auf die Bemessungsgrundlage der Vermögensabgabe zurückgegriffen werden. Ferner soll eine Substanzbesteuerung von Betriebsvermögen vermieden werden und die Erhebung nur wenig Verwaltungsaufwand verursachen.
Auch die LINKEN fordern eine Vermögensteuer, die als „Millionärsteuer“ bezeichnet wird. Hierbei soll ein Freibetrag von 1 Mio. EUR sowie ein erhöhter Freibetrag für betriebsnotwendiges Sachvermögen von 2 Mio. EUR gewährt werden. Als Steuersatz werden 5 % auf Privat- und Betriebsvermögen genannt, was zu jährlichen Mehreinnahmen von 80 Mrd. EUR führen soll.
Vermögensabgabe
Klar sind die Linien auch bei der Vermögensabgabe. Während CDU/CSU und FDP deren Einführung ausdrücklich ablehnen, treten GRÜNE und LINKE für deren Einführung ein. Die GRÜNEN möchten mit der Einführung einer einmaligen und zeitlich befristeten Vermögensabgabe über mehrere Jahre ein Steueraufkommen von 100 Mrd. EUR erzielen. Hierbei soll ein Freibetrag von 1 Mio. EUR pro Steuerpflichtigem gelten. Bei Betriebsvermögen soll die Abgabe auf maximal 35 % des Gewinns begrenzt werden. Ein bereits in der laufenden Legislaturperiode in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf der GRÜNEN sah einen Steuersatz von 1,5 % p.a. über eine Laufzeit von 10 Jahren vor.
Hinweis: Der Freibetrag ist als abschmelzender Freibetrag konzipiert, d.h. er reduziert sich jeweils um den Betrag, um den das Vermögen 1 Mio. EUR überschreitet, sodass er z.B. bei einem Vermögen von 1,2. Mio. EUR nur noch 800.000 EUR beträgt (1 Mio. EUR ./. 200.000 EUR) und ab einem Vermögen von 2 Mio. EUR komplett entfällt.
Der Vorschlag der LINKEN sieht bei deutlich höheren Steuersätzen ein Aufkommen von 300 Mrd. EUR vor. Der Steuersatz soll bei Vermögen ab 1 Mio. EUR 10 %, bei Vermögen ab 10 Mio. EUR 20 % und ab 100 Mio. EUR 30 % betragen. Dabei würde ein persönlicher Freibetrag von 1 Mio. EUR pro Steuerpflichtigen und für betriebsnotwendiges Sachvermögen ein Freibetrag von 5 Mio. EUR gewährt.
Finanztransaktionssteuer (FTT)
Bis auf die FDP treten alle Parteien (CDU/CSU, SPD, GRÜNE, LINKE) für die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer (FTT) ein. Die CDU/CSU will eine möglichst schnelle Einführung der FTT in 10 EU-Ländern, drängt aber langfristig auf eine weltweite Einführung.
Die SPD will zudem den Betriebsausgabenabzug der FTT bei KSt oder ESt versagen.
Die FDP äußert sich nicht explizit zur FTT, lehnt aber alle EU-Steuern und damit wohl auch die FTT ab.
Grundsteuer
Auf der Agenda in der nächsten Legislaturperiode steht die Reform der Grundsteuer. Die GRÜNEN sind für die Verwendung aktueller, pauschalierter Verkehrswerte als Bemessungsgrundlage. Zudem soll nach Ansicht von GRÜNEN und FDP den Kommunen ein Hebesatzrecht eingeräumt werden. Bedingung für die FDP ist ferner, dass die Reform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens führt.
Luftverkehrsteuer
Sowohl CDU/CSU als auch FDP möchten die Luftverkehrsteuer entweder abschaffen oder zumindest deren Abschaffung prüfen.