Überbrückungshilfe III Plus

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III als "Überbrückungshilfe III Plus" bis Ende September 2021 und will weitere Anreize schaffen, damit Betriebe schnell wieder öffnen.

Da die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert laut einer Pressemitteilung des BMWi v. 9.6.2021 deshalb die Überbrückungshilfe III für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.9.2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die Förderbedingungen werden danach in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu komme die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe werde ebenfalls bis zum 30.9.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus

Für beide Programme gemeinsam gilt laut BMWi künftig:

  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. EUR.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. EUR und zwar 12 Mio. EUR aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. EUR aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. EUR geltend machen.

Neu im Programm

Neu ist Folgendes:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 EUR pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 EUR pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 EUR bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III solle überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.


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