Für den Steuerbelastungsvergleich wichtig sind zum einen die geplanten Änderungen des Einkommensteuertarifs sowie des Körperschaftsteuertarifs und zum anderen die Besteuerungsregelungen bei den Anteilseignern.
Änderungen des Einkommensteuertarifs haben erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerbelastung. Dies gilt für Gesellschafter von Personenunternehmen, deren Gewinne dem Einkommensteuertarif unterliegen, aber auch für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften. Denn deren Ausschüttungen werden der Abgeltungsteuer oder dem normalen Einkommensteuertarif unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens unterworfen.
In den folgenden Berechnungen sollen nur die einkommensteuerlichen Spitzensteuersätze und ein Gewerbesteuerhebesatz von 400% zur Anwendung kommen.
Der derzeitige Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42% ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro bzw. von 45% ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 731 soll nach den Plänen von CDU/CSU und FDP unverändert bleiben. Lediglich marginale Änderungen zur Minderung der sog. kalten Progression sind hier zu erwarten.
Nach den Vorschlägen der SPD soll eineinkommensteuerlicher Spitzensteuersatz auf 49% für ein zu versteuerndes Einkommen über 100.000 Euro bzw. bei Eheleuten für ein zu versteuerndes Einkommen über 200.000 Euro gelten.
Die GRÜNEN plädieren für einen Steuersatz von 45% ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro und ebenfalls einen Steuersatz von 49% ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro.
Noch weiter gehen die LINKEN, die einen Steuersatz von 53% ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro und einen neuen Spitzensteuersatz von 75% ab einem zu versteuernden Einkommen von 1.000.000 Euro fordern.
Wendet man diese Eckdaten an, um die Steuerbelastungen einer Personengesellschaft, deren Gewinne von den Gesellschaftern im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden, ergibt sich folgendes Bild (s. Grafik oben links):
Steigt der einkommensteuerliche Spitzensteuersatz auf 49%, wie im Konzept der SPD und der GRÜNEN geplant, erhöht sich die Gesamtbelastung der Gesellschafter einer Personengesellschaft (inklusive der GewSt) von 44,21 % bei Anwendung eines ESt-Satzes von 42% bzw. 47,44% bei Anwendung eines ESt-Satzes von 45% nicht unwesentlich auf 51,66%, d.h. um 7,38 Prozentpunkte (gegenüber ESt-Satz von 42%) bzw. um 4,22 Prozentpunkte (gegenüber ESt-Satz von 45%) an.
Bei einem einkommensteuerlichen Spitzensteuersatz von 53%, wie er von den LINKEN gefordert wird, kommt es zu einer noch größeren Erhöhung der Gesamtbelastung auf 55,88% und damit zu einer Erhöhung um 11,60 Prozentpunkte (gegenüber ESt-Satz von 42%) bzw. 8,44 Prozentpunkte (gegenüber ESt-Satz von 45%).
Diese Parteien im Bundestag werden D in den finanziellen Ruin treiben mit Eurobonds, Bankenunion, etc,.... Daher ist es müßig, über deren Steuer-Pläne auf dem Papier diskuttieren , die schnell Makulatur werden!