Zunächst wird die Thesaurierungsbelastung einer Personengesellschaft ohne Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung mit der Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft verglichen (s. Grafik oben links). Bei dieser Berechnung wurde im Fall der Personengesellschaft mit Thesaurierungsbegünstigung unterstellt, dass die auf den Gewinn entfallenden Steuern entnommen werden
Durch die Anhebung der einkommensteuerlichen Spitzensätze in den Konzepten von SPD und GRÜNEN erhöhen sich nicht nur die Gesamtbelastungen bei Personengesellschaften ohne Thesaurierungsbegünstigung, sondern auch der Unterschied der Steuerbelastung im Vergleich zu der einer Kapitalgesellschaft.
Der Steuersatzvorteil der Kapitalgesellschaft, der bereits heute - und damit im Konzept der CDU/CSU und FDP - schon im Fall der Anwendung des einkommensteuerlichen Spitzensatzes von 45% bei 17,61 Prozentpunkten liegt, erhöht sich auf 21,83 Prozentpunkte bei einem einkommensteuerlichen Spitzensatz von 49%.
Nur im Konzept der Linken sinkt der Steuersatzvorteil der Kapitalgesellschaft auf 15,5 Prozentpunkte geringfügig. Doch dies liegt daran, dass durch die Körperschaftsteuersatzerhöhung auf 25% auch die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaft um 10 Prozentpunkte ansteigt.
Als nächstes wird die Thesaurierungsbelastung einer Personengesellschaft unter Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung der Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft gegenübergestellt (s. 2. Grafik der Bilderserie oben links). Bei dieser Berechnung wurde im Fall der Personengesellschaft mit Thesaurierungsbegünstigung unterstellt, dass die auf den Gewinn entfallenden Steuern entnommen werden.
Im Vergleich der Thesaurierungsbelastung einer Personengesellschaft bei Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung mit der einer Kapitalgesellschaft steigt der Steuernachteil der Personengesellschaft im Konzept der SPD und der GRÜNEN durch die Anhebung des ESt-Spitzensteuersatzes auf 49% von derzeit 5 Prozentpunkten (bei ESt-Satz von 42%) bzw. 6,34 Prozentpunkten (bei ESt-Satz von 45%) auf 8,29 Prozentpunkte an. Die Rechtsform der Personengesellschaft wird damit selbst im Fall der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung im Vergleich zur Kapitalgesellschaft noch nachteilhafter, sofern die Gewinne größtmöglich reinvestiert werden sollen und nur die Steuern entnommen werden.
Interessanterweise kommt es im Konzept der LINKEN es zu einer identischen Thesaurierungsbelastung von Personen- und Kapitalgesellschaft. Dies begründet sich dadurch, dass auch die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaft durch die Körperschaftsteuersatzerhöhung (auf 25%) auf über 40% erhöht werden soll.
Diese Parteien im Bundestag werden D in den finanziellen Ruin treiben mit Eurobonds, Bankenunion, etc,.... Daher ist es müßig, über deren Steuer-Pläne auf dem Papier diskuttieren , die schnell Makulatur werden!