Für den Fall, dass eine Anlage kurzfristig ausfällt, müssen zeitnah verschiedene Optionen geprüft werden. Zunächst gilt es festzustellen, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das ist der Fall, wenn die erwartenden Kosten inkl. Reparatur höher sind als der zu erwartende Nutzen, der sich aus dem erwarteten Resterlös und den in der verbleibenden Nutzungsdauer erwirtschaftetem Gewinn ergibt.
Eine absolut präzise Berechnung ist kaum möglich, wohl aber eine fundierte Schätzung. Dazu werden folgende Daten benötigt:
- Geschätzter Restwert bei einem Verkauf zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ohne Reparatur bzw. dem Zeitpunkt des möglichen Verkaufs (Abzinsungszeitpunkt).
- Mögliche Restlaufzeit des Anlageguts in Jahren nach Durchführung der Reparatur.
- Ein interner Kalkulationszinssatz oder der aktuelle Zinssatz der Bank für neue Kredite, mit denen künftige Erträge und Kosten auf den Zeitpunkt des Schadens oder Reparatur abgezinst werden.
- Die für die Restlaufzeit voraussichtlich möglichen Erlöse und Kosten (Gewinn oder Verlust) unter Berücksichtigung der Zeitdauer der Reparaturzeit. Häufig ist es in der Praxis so, dass es eine bestimmte Zeit braucht, bis die Reparatur durchgeführt werden kann. Das kann zu Umsatzeinbußen, aber auch zu Kostenreduzierungen vor allem bei den variablen Kosten führen.
- Die voraussichtlichen Reparaturkosten zum Abzinsungszeitpunkt. Gibt es eine Versicherung, die einen Teil der Kosten oder Umsatzausfälle übernimmt, kann der Betrag entsprechend gekürzt werden.
In der Excel-Arbeitshilfe "Anlagenausfall – Handlungsoptionen bewerten" können diese Daten in das Tabellenblatt Totalschaden eingegeben werden (Abb. 1). Übersteigen die Reparaturkosten die möglichen, auf den Zeitpunkt des Schadens abgezinsten Gesamterträge inklusive Restverkaufswert, liegt ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vor, wie es im Beispiel zu sehen ist. Hier weist die Arbeitshilfe dann den Text "Totalschaden" aus. Im umgekehrten Fall erscheint "Kein Totalschaden" und man kann die Anlage noch weiterbetreiben – soweit während der Restnutzungsdauer keine weiteren Störfälle oder Reparaturen auftreten.
Abb. 1: Auszug Tabellenblatt Totalschaden
Statische Betrachtung zur Vereinfachung
Im Kern handelt es sich bei der Lösung um eine statische Betrachtung und man muss mit Mittelwerten arbeiten. Dennoch sollten die Ergebnisse auf den Schadenszeitpunkt abgezinst werden, um eine genauere Bewertung zu erhalten, da Erträge in der Zukunft heute weniger wert sind. Wird eine Abzinsung dennoch nicht gewünscht, kann der Zinssatz auf Null gesetzt werden. In diesem Fall würde im Beispiel kein Totalschaden vorliegen.
Vorübergehender Weiterbetrieb kann auch bei Totalschaden sinnvoll sein
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann es unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein, eine alte Anlage dennoch reparieren zu lassen. Beispielsweise kann die Neuanschaffung deutlich länger dauern als die Reparatur. Dann übersteigen die Umsatzausfälle u. U. die Schadenssumme oder es besteht das Risiko, dass Kunden länger nicht beliefert werden können und verloren gehen. Zudem drohen Imageschäden. Oder es ist absehbar, dass es spätestens am Ende der verbleibenden Nutzungsdauer der Altanlage, neue, deutlich verbesserte und zukunftssicherere Maschinen gibt. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Summe des wirtschaftlichen Totalschadens, desto eher kann so gehandelt werden. Die gleichen Zusammenhänge gelten, wenn zwar kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, die Differenz aber relativ gering ist.
Mögliche Folgeaktivitäten
Lohnt sich eine Reparatur noch, gilt es, sich schnellstmöglich um eine Schadensbehebung zu kümmern, um die Umsatz- und Gewinnausfälle so gering wie möglich zu halten.
Lohnt sich eine Reparatur hingegen nicht oder ist man, obwohl kein Totalschaden vorliegt, der Auffassung, dass man sich mit einer neuen Anlage insgesamt besser für die Zukunft aufstellen kann, etwa in Sachen Nachhaltigkeit oder Umweltschutz, muss investiert werden. Auch wenn hier schnelles Handeln gefragt ist, sollten nach Möglichkeit mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Oft genügt es für die Investitionsrechnung, auf statische Verfahren zurückzugreifen, wenn in jedem Fall eine Neuanschaffung erforderlich ist.
Vergleich von bis zu 3 Alternativen möglich
Die Arbeitshilfe bietet lediglich die Möglichkeit, mit statischen Verfahren bis zu 3 Alternativen miteinander zu vergleichen. Bei besonders hohen Investitionsvolumina oder bei sehr großen zu erwartenden Schwankungen bei den Umsätzen, sollte geprüft werden, ob dynamische Methoden, etwa die Kapitalwertmethode, besser geeignet ist. Eine entsprechende Arbeitshilfe findet sich hier.