Nach § 66 Abs. 1 EStG erhöht sich das Kindergeld ab dem Jahr 2023 für das erste und zweite Kind auf 250 EUR und für das dritte Kind ebenfalls auf 250 EUR. Das Kindergeld für das vierte und weitere Kinder bleibt unverändert. Dies hat zur Folge, dass das Kindergeld ab 2023 einheitlich für jedes Kind monatlich 250 EUR beträgt, so dass § 6 Abs. 2 BKGG ersatzlos aufgehoben werden konnte (mit dieser gesetzlichen Regelung wurde bislang die Höhe des Kindergeldanspruchs für Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, an die Höhe des Kindergeldes für erste Kinder angepasst).

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