In § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG erfolgt ab 1.1.2023 die Berechnung des Freibetrags/Hinzurechnungsbetrags für das zweite oder weitere Dienstverhältnis nach einer neuen Systematik in Form eines dynamischen Verweises auf die Summe von Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag.

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