Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Umsetzung der DAC 7 Richtlinie in das deutsche Plattformen-Steuertransparenzgesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 28.12.2022 im BGBl. I 2022, 2730 verkündet.

Hinter dem Begriff "DAC 7" verbirgt sich die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Mit der nun erfolgten Umsetzung in das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) entstehen für Betreiber digitaler Plattformen umfassende Melde- und Dokumentationspflichten. Ab 1.1.2023 beginnt der erste Meldezeitraum und bis zum 31.1.2024 müssen die Betreiber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über ihre registrierten "meldepflichtigen" Anbieter offenlegen (§ 29 PStTG).

Um sicherzustellen, dass die zu meldenden Informationen verfügbar und von hinreichender Qualität sind, werden die Plattformbetreiber verpflichtet, sie unter Beachtung bestimmter Sorgfaltspflichten bei den Anbietern zu erheben. Zu den meldepflichtigen Anbietern zählen Personen und Unternehmen, die im Inland ansässig beziehungsweise steuerpflichtig sind, wie auch solche, die in anderen Mitgliedstaaten der Besteuerung unterliegen.

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