Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Rückwirkende Vereinbarungen werden stlich grds nicht anerkannt. Somit können auch vGA und verdeckte Einlagen grds keine Rückwirkung entfalten. Zum Zeitpunkt der Korrektur einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 351ff.
Zur Rückzahlung/Rückgängigmachung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung".
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