Die Anlage KAP-BET wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Folgende Änderungen haben sich im Formular ergeben:

  • Zeile 8 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften): Die Angaben sind ab VZ 2021 neu. Einzutragen sind die Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften. Diese Angaben sind bereits im Betrag in Zeile 6 enthalten ("Davon-Ausweis") und dienen der Umsetzung des ab VZ 2021 gültigen Verlustverrechnungskreises gem. § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Ausweislich der Neuregelung dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zur Höhe von 20.000 EUR jährlich mit Einkünften aus Stillhalterprämien und Gewinnen aus Termingeschäften ausgeglichen werden. Darüber hinaus gehende Verluste werden zur Verrechnung auf die Folgejahre fortgeschrieben. Die Verlustverrechnung in den Folgejahren ist auf jährlich 20.000 EUR begrenzt.
  • Zeile 12 (Verluste aus Termingeschäften): Die Angaben in Zeile 12 erfassen Verluste aus Termingeschäften und dienen der Umsetzung des neuen Verlustverrechnungskreises für Verluste aus Termingeschäften i.S.d. § 20 Abs. 6 S. 5 EStG.
  • Zeile 16 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften): Die in Zeile 14 enthaltenen Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften sind gesondert anzugeben. Die Angaben dienen der Umsetzung des Verlustverrechnungskreises für Verluste aus Termingeschäften i.S.d. § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Inhaltlich wird auf die Ausführungen zu Zeile 8 verwiesen.
  • Zeile 20 (Verluste aus Termingeschäften): Zeile 20 wurde neu eingefügt und dient der Erfassung von Verlusten aus Termingeschäften i.S.d. § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Inhaltlich wird auf die Ausführungen zu Zeile 12 verwiesen.
  • Zeilen 22 ff. (Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft): Nicht in den Zeilen 14-21 enthalten sind sowohl Gewinne als auch Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft. Hierfür sind die gesonderten Angaben in den Zeilen 22-26 vorgesehen.
  • Zeile 24 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften): In der neu eingefügten Zeile 24 sind Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften einzutragen. Inhaltlich wird auf die Ausführungen zu Zeile 8 verwiesen.
  • Zeile 25 (Verluste aus Termingeschäften): In der neu eingefügten Zeile 25 sind Verluste aus Termingeschäften einzutragen. Inhaltlich wird auf die Ausführungen zu Zeile 12 verwiesen.

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