Rn. 37
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Ein Antrag auf Anwendung (§ 5a Abs 3 EStG) der Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 EStG kann seit dem 01.01.2006 (s Rn 135ff) nur im Wj der Anschaffung oder Herstellung des Handelsschiffs gestellt werden. In diesem Wj müssen die Voraussetzungen des § 5a Abs 1 EStG und des § 5a Abs 2 EStG erfüllt sein.
Rn. 38
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
vorläufig frei
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