Alle am 12.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren) | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑‑dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen‑‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. | |
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen | Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. | |
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. |
Alle am 5.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
323
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
308
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
306
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
266
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
264
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Abschreibung für eine Produktionshalle
196
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1851
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
176
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
160
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
156
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026
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Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
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Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
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Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
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Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
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Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026