Alle am 29.2.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting | Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG dar. | |
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters | Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt. | |
Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens | Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. | |
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen | § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von BFH-Urteil v. 6.2.2020, IV R 5/18, BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung. | |
Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz | Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere einerseits und die von gewerblichen Tierhändlern, die dem Regelsteuersatz unterliegen, gehandelten Tiere andererseits nicht gleichartig sind (und daher kein Wettbewerb besteht). |
Alle am 22.2.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
751
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
735
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Abschreibung für eine Produktionshalle
723
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
520
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
497
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Anschrift in Rechnungen
492
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
451
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
442
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
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Teil 1 - Grundsätze
415
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Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
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Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
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Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024
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Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage
13.12.2024
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Alle am 12.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.12.2024
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Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
09.12.2024
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Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung
09.12.2024
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Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG
09.12.2024
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Alle am 5.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
05.12.2024
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Steuerberaterhaftung wegen Beihilfe zum Anlagebetrug
04.12.2024