Am 4.4.2024 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung | Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. | |
Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten | Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar. | |
Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 | Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes dar. | |
Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG | § 7 Satz 3 GewStG fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen im Sinne des § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag. | |
Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers im Sinne des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG | Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an. |
Alle am 28.3.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen