Alle am 21.06.2017 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Buchwertfortführung bei Sachwertabfindung | Eine gewinnneutrale Realteilung liegt in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Personengesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet (gegen BMF v. 20.12.2016, BStBl I 2017, 36). | |
Echte und unechte Realteilung | Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch für das Ausscheiden eines Mitunternehmers unter Mitnahme mitunternehmerischen Vermögens ("unechte Realteilung"). | |
Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer | Für Kammerbeiträge eines künftigen Beitragsjahrs, die sich nach der Höhe des in einem vergangenen Steuerjahr erzielten Gewinns bemessen, kann keine Rückstellung gebildet werden. | |
Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung | Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen. | |
Gewerblichkeit der Einkünfte im Bereich klinischer Studien | Eine auf die Planung, Durchführung und Evaluation klinischer Studien ausgerichtete Tätigkeit einer Fachkrankenschwester ist der eines Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten nicht ähnlich. | |
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft | § 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung. | |
Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom Beginn einer werbenden Tätigkeit | Handlungen, die keine bloßen Vorbereitungshandlungen eines späteren Schiffsbetriebs darstellen, sind keine Hilfsgeschäfte i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG. | |
Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase | Kapitalanlagen stellen jedenfalls in der Investitionsphase eines Schiffsbetriebs keine Hilfsgeschäfte dar, die unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung des (ersten) Schiffs zusammenhängen |
Alle am 14.06.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
894
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
624
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
624
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
615
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
545
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
526
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
437
-
Teil 1 - Grundsätze
394
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
393
-
Neue anhängige Verfahren im Februar 2025
04.03.2025
-
Zwangsversteigerung kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen
03.03.2025
-
Schuldet ein Immobilienerwerber die durch den Veräußerer unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer?
03.03.2025
-
Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage
03.03.2025
-
Entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen
28.02.2025
-
Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen für Knappschaftszahnärzte
28.02.2025
-
Auslegungsfragen des einfachen Rechts bei der neuen Grundsteuer
27.02.2025
-
Besonderes Aussetzungsinteresse bei AdV-Antrag
27.02.2025
-
Alle in der 9. Kalenderwoche veröffentlichten Entscheidungen
27.02.2025
-
Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zum Solidaritätszuschlag an
27.02.2025