Alle am 04.10.2019 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Freitag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln | Lässt sich eine Abfindungsklausel nicht dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende Sterbetafel und der maßgebende Abzinsungssatz ausreichend sicher bestimmt sind, ist die Pensionsrückstellung nicht anzuerkennen. | Urteil vom 23.07.2019 - XI R 48/17 |
Eindeutigkeit einer Abfindungsklausel bei Verweis auf die "anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik" | Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklicher Benennung eindeutig bestimmt ist, ist die Pensionsrückstellung anzuerkennen. | Beschluss vom 10.07.2019 - XI R 47/17 |
Keine Verrechnung der Gewinne eines Versorgungsbetriebs mit den Verlusten einer Sportanlage bei der Kapitalertragsteuer | Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, ist für die kapitalertragsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der Gewinnanteil der KG um die verrechneten Verluste zu erhöhen. | Urteil vom 26.06.2019 - VIII R 43/15 |
Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk | Für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung kommt es darauf an, dass der Gegenstand der späteren Lieferung aus Sicht des Anzahlenden genau bestimmt ist und die Lieferung daher aus seiner Sicht sicher erscheint. Es ist unionsrechtskonform, dass die Berichtigung des Vorsteuerabzugs eine Rückzahlung voraussetzt. | Urteil vom 17.07.2019 - V R 9/19 (V R 29/15) |
Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren - "Netto-/Bruttofeststellung" - Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung | Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, so dass die Einkünfte nach Anwendung dieser Vorschriften grundsätzlich "netto" festzustellen sind. | Urteil vom 25.07.2019 - IV R 47/16 |
Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren Organgesellschaft bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung | Hängen Schuldzinsen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zusammen, mit der in einem späteren Veranlagungszeitraum ein Organschaftsverhältnis begründet wird, unterliegen die Schuldzinsen insoweit anteilig dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG, als die Kapitalgesellschaft während des Bestehens der Organschaft Gewinne aus vororganschaftlicher Zeit ausschüttet. | Urteil vom 25.07.2019 - IV 61/16 |
Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 | Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 sind die AfA- und AfS-Beträge eines Geschäftsjahres gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen, die bei der Ertragsermittlung auf der Ebene des Investmentsondervermögens gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG als Werbungskosten abgezogen wurden. | Urteil vom 30.07.2019 - VIII R 22/16 |
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