Alle am 04.05.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) | Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung des beSt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, muss er darlegen, weshalb er nicht von der Möglichkeit der Priorisierung seiner Registrierung (sog. fast Lane) Gebrauch gemacht hat. | |
Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem | Für ein Hausnotrufsystem, das lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom BFH-Urteil v. 3.9.2015, VI R 18/14, BStBl II 2016, S. 272). | |
Vermietung von Ferienwohnungen – eigennützige Treuhand | Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt. | |
Erbfallkostenpauschale für den Nacherben | Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind (Änderung der Rechtsprechung). | |
Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b ErbStG | Geleistete Anzahlungen sind jedenfalls dann keine "anderen Forderungen" i.S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a.F., wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden. | |
Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom | Strom, der mit einem aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommenen Gasgemisch erzeugt wird, das neben Erdgas auch aus Biomasse erzeugtes Gas enthält, ist nicht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG von der Steuer befreit, weil Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 2 Nr. 7 StromStG nur dann vorliegt, wenn er ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse erzeugt wird. |
Alle am 27.04.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
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Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
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Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
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Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026