Alle am 05.06.2013 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
| Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
| Kein grobes Verschulden bei Unverständlichkeit der Erläuterungen im Elster-Formular Zur Kommentierung | Der Erklärungspflichtige handelt nicht grob fahrlässig, wenn er Erläuterungen im elektronischen ElsterFormular, die unklar bzw. nicht eindeutig sind, unbeachtet lässt. | Urteil vom 20.03.2013 - VI R 9/12 |
| Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme | Die Einkünfteerzielungsabsicht des Veräußerers wird dem Erwerber nicht zugerechnet, sondern ist anhand des Mietvertrags sowie des Verhaltens des Erwerbers festzustellen. | Urteil vom 22.01.2013 - IX R 13/12 |
| Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern ist verfassungsgemäß Zur Kommentierung | Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern vom 27. auf das 25. Lebensjahr ab 2007 und die Übergangsregelung sind mit dem GG vereinbar. | Urteil vom 11.04.2013 - III R 83/09 |
| Grobes Verschulden beim Ausfüllen des Elster-Formulars | Dass die elektronische Einkommensteuererklärung keinen vollständigen Ausdruck der Erklärungsformulare liefert, lässt eine grobe Fahrlässigkeit nicht entfallen. | Urteil vom 20.03.2013 - VI R 5/11 |
| Kosten einer Teilungsversteigerung keine Werbungskosten und keine außergewöhnliche Belastung | Prozess- und Anwaltskosten für die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft sind weder als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung noch als außergewöhnliche Belastung abziehbar. | Urteil vom 19.03.2013 - IX R 41/12 |
| Korrektur eines Bescheids wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen | Wiegt die Verletzung der Ermittlungspflicht des FA nicht schwerer als die Verletzung der Steuererklärungspflicht, stehen Treu und Glauben der Bescheidkorrektur wegen neuer Tatsachen nicht entgegen. | Beschluss vom 14.05.2013 - X B 33/13 |
| Kein Rücktrag eines in 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998 | Dass Verluste aus dem Jahr 2000 lediglich in das Jahr 1999 zurückgetragen werden dürfen, ist nicht verfassungswidrig. | Urteil vom 16.04.2013 - IX R 20/12 |
| Ermittlung des Grenzbetrags der Einkünfte bei der Antragsveranlagung | Ist die Verrechnung eines Verlusts aus einer Einkunftsart mit Gewinnen bzw. Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ausgeschlossen, fließt dieser Verlust nicht in die "Summe der Einkünfte" ein. | Beschluss vom 26.03.2013 - VI R 22/11 |
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
312
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
299
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
288
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Abschreibung für eine Produktionshalle
187
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
179
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1691
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
166
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
165
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Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
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Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026
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Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
02.04.2026
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Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
02.04.2026
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Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
02.04.2026
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026