Alle am 06.02.2019 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann umsatzsteuerrechtlich nicht Unternehmer sein | Bei einer Bruchteilsgemeinschaft liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung). | |
Billigkeitserlass bei Rückforderung von Kindergeld | Bei der Rückforderung von Kindergeld ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. | |
Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" | Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist eine Rechnung erforderlich, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der er im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung postalisch erreichbar ist. | |
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung | Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. | |
Billigkeitserlass bei fehlenden Rechnungen | Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. | |
Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde | Die im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten "laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe" sind als "laufende Beitragsleistungen" i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 anzusehen, wenn sie jährlich nach einer im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Berechnungsmethode geleistet werden. |
Alle am 30.01.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Anschrift in Rechnungen
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
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Übertragung eines verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehaltsnießbrauch
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Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern
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24.10.2024
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Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
24.10.2024