Die Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

Das FG Münster hat entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist.

In dem Urteilsfall machten die Kläger geltend, dass die Höhe der Verzinsung von Nachzahlungen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase fernab der Realität und damit verfassungswidrig sei. Dem widersprach das FG Münster.

FG Münster, Urteil v. 17.8.2017, 10 K 2472/16 E, veröffentlicht am 15.9.2017


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