Schenkungsteuer-Freibetrag für noch nicht lebende Generation

In dem Urteilsfall klagte eine Stiftung. Die Satzung vom 13.8.2008 besagt, dass die Stifterin, deren Ehemann und deren Tochter begünstigt seien. Es wird außerdem bestimmt, dass neben der ältesten lebenden Generation zwei weitere Generationen partizipieren können.
Das Finanzamt setzte bei der Berechnung den Freibetrag für Enkel gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG an. Die Klägerin vertrat jedoch die Auffassung, dass der höhere Freibetrag für Kinder anzusetzen sei, da Enkel noch nicht geboren seien.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
872
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
599
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
563
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
563
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
559
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
531
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
442
-
Teil 1 - Grundsätze
367
-
Anschrift in Rechnungen
311
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
297
-
Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen
13.03.2025
-
Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis
13.03.2025
-
Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Aktiengesellschaften
13.03.2025
-
Alle am 13.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
13.03.2025
-
Steuerdiskriminierung gebietsfremder Steuerpflichtiger in Spanien
13.03.2025
-
Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb II
10.03.2025
-
Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb I
10.03.2025
-
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand
10.03.2025
-
Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags wegen Corona-Pandemie
07.03.2025
-
Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude
06.03.2025