Bestandskräftige Steuerberaterprüfung trotz Verfahrensfehler nicht änderbar

In dem Urteilsfall nahm die Klägerin in einem dritten und letzten Versuch an einer Steuerberaterprüfung teil. Bei der mündlichen Prüfung waren während Ihres Vortrags auch Mitprüflinge anwesend. Das FG Münster hat Ihre Klage auf Aufhebung des Bescheids zum Nichtbestehen abgewiesen.
FG Münster, Urteil v. 6.12.2017, 7 K 2451/16 StB
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