Zimmervermietung an Prostituierte
Im Urteilsfall vermietete ein Bordellbetreiber Zimmer an Prostituierte. Diese sog. Erotikzimmer waren mit Doppelbett, Waschbecken, WC, Bidet, Whirlpool und Spiegeln ausgestattet. Der Tagespreis (je nach Ausstattung 110 bis 170 EUR) umfasste volle Verpflegung; Bettwäsche und Handtücher wurden gestellt. Die Flure zu den Zimmern waren videoüberwacht. Der Bordellbetreiber verzichtete auf die Steuerfreiheit und unterwarf die Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung dem ermäßigten Steuersatz. Finanzamt und Finanzgericht versteuerten die Umsätze nach dem Regelsteuersatz.
Das sah der BFH genauso. Vermietet ein Unternehmer Wohn- und Schlafräume, die er zur kurzfristen Beherbergung von Fremden bereithält, so ist diese Leistung anders als die auf Dauer angelegte Vermietung steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG), unterliegt aber nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz. Bei einem Bordell fehlt es am Tatbestandsmerkmal der "Beherbergung". Die Zimmer werden den Prostituierten zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten überlassen.
BFH, Urteil v. 22.8.2013, V R 18/12, veröffentlicht am 23.10.2013
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
691
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
632
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
416
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
359
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
334
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
321
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
318
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
260
-
Teil 1 - Grundsätze
258
-
Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
13.01.2025
-
Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer Putenmast
13.01.2025
-
Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
13.01.2025
-
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer
10.01.2025
-
Keine Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater
09.01.2025
-
Alle am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
09.01.2025
-
Umstellung des Wirtschaftsjahres
08.01.2025
-
Verkürzung der Beteiligungskette
02.01.2025
-
Vorsteuerabzug für einen "Supersportwagen" vor Betriebseröffnung
30.12.2024
-
Neue anhängige Verfahren im Dezember 2024
27.12.2024