Tz. 47

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Gehören an dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden Kö zum inl BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges, ist nach § 5 Abs 3 S 1 UmwStG der Übernahmegewinn (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 21 ff) so zu ermitteln, als seien die Anteile am stlichen Übertragungsstichtag zum Bw in das BV der Pers-Ges überführt worden.

Wegen der Voraussetzung, dass der AE auch Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges wird, s Tz 19.

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