Ein Steuerparadies für Mitarbeitende schaffen
Mitarbeitende als Partner auf Augenhöhe
Bei einem ehrlichen Blick in den Spiegel muss die Steuerberatungsbranche zugeben: Die Personalknappheit ist nicht nur gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen geschuldet, sondern zum Teil auch selbst gemacht. Über viele Jahrzehnte wurden vielerorts Mitarbeitende lediglich als Umsatzbienchen gesehen und die Investitionen in Ausbildung, Arbeitsbedingungen, Vergütung und Fortentwicklung waren – schmeichelhaft ausgedrückt – nicht optimal. Die Folge: Die Ausbildung zu Steuerfachangestellten war nicht besonders attraktiv und viele Fachkräfte wanderten in besser bezahlte Jobs der freien Wirtschaft ab.
Als Mitte der 2000er-Jahre die Idee zur HSP GRUPPE geboren wurde, haben die Gründerinnen und Gründer hier bereits das Problem erkannt – und darin auch eine Chance gesehen. Die Idee hinter dem Kooperationsverbund ist, dass rechtlich eigenständige Kanzleien Synergien in einem Netzwerk nutzen. Dies jedoch nicht nur in z. B. technologischer oder prozessualer Hinsicht, sondern auch durch die Verfolgung gemeinsamer Ziele und Werte. Ein zentraler Wert dabei ist Partnerschaft, neben Herz und Stärke Teil des Akronyms HSP. Bei HSP wird Partnerschaft inklusiv gesehen und beschränkt sich nicht auf die Geschäftsführung, sondern schließt Mitarbeitende ausdrücklich mit ein. So erfahren alle Angehörigen eines Teams die gleiche Bedeutung und Wertschätzung und sind Teil eines gemeinsamen Erfolgs, von dem alle profitieren sollen.
Aus diesem Anspruch heraus hat die HSP GRUPPE den Begriff des Steuerparadieses umgedeutet: als einen Ort, an dem Steuerfachleute gut, gerne und auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Perfekte Arbeitsplatzbedingungen als Basis guter und produktiver Arbeit
Wenn Monitore zu klein, Computer zu langsam, Internetleitungen zu lahm oder Schreibtischstühle zu klapprig sind, verlieren auch die motiviertesten Mitarbeitenden die Lust an der Arbeit. Eine adäquate, moderne und funktionierende Ausstattung des Arbeitsplatzes gehört bei den Kanzleien der HSP GRUPPE zur selbstverständlichen Pflicht. Zu den Standards gehören dabei:
- Zwei, häufig sogar drei oder vier große Monitore
- Aktuelle Computerhardware, inklusive Ausstattung für Webkonferenzen
- Moderne Software
- Schnelle Internetleitungen
- Ergonomische Büromöbel bis hin zu Steharbeitsplätzen
Dies gilt nicht nur für die Bedingungen in den Kanzleien, sondern natürlich auch für die Ausstattung der Homeoffice-Umgebung. Das übrigens lange vor der Coronakrise, als auch die Letzten erkannt haben, dass Homeoffice sowohl machbar als auch sinnvoll ist.
Eine ausgewogene Work-Life-Balance für körperliche und geistige Gesundheit
Früher war es normal, dass Karriere, Freizeit und Familie unvereinbar nebeneinander standen. Die Ansprüche – insbesondere der jüngeren Generationen – haben sich diesbezüglich geändert. Und das ist auch gut so. Häufig führten Überarbeitung und ein Missverhältnis aus zu viel Arbeit und zu wenig Privatleben von persönlicher Unzufriedenheit bis hin zu psychischen und körperlichen Beschwerden. Daher wird die Vereinbarkeit von Karriere, Freizeit und Familie in der HSP GRUPPE großgeschrieben, z. B. durch die Möglichkeit zu Homeoffice, flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit oder Sabbaticals.
So ist es nur folgerichtig, dass die Kanzleien der HSP GRUPPE von der Zeitschrift Freundin in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbewertungsportal kununu als Top-Arbeitgeber bewertet und zu den familienfreundlichsten Unternehmen Deutschlands gezählt werden. Untersucht wurden für die Auszeichnung neben allgemeinen Aspekten wie Vorgesetztenverhalten, Work-Life-Balance, Gleichberechtigung, Karriere/Weiterbildung, Gehalt/Sozialleistungen oder der Umgang mit älteren Kollegen insbesondere auch familienrelevante Faktoren wie flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Kinderbetreuung oder betriebliche Altersvorsorge.
Das liebe Geld: Es muss einfach stimmen
Was nutzen die besten und schönsten Arbeitsbedingungen, wenn das Geld nicht stimmt? Genau. Deshalb gilt in der HSP GRUPPE der Grundsatz "Gutes Geld für gute Arbeit". Die Vergütungsmodelle in den einzelnen Kanzleien sind unterschiedlich, gleichen sich aber darin, dass prinzipiell angemessene Gehälter gezahlt werden. In vielen HSP-Kanzleien stehen für die Mitarbeitenden weitere finanzielle Angebote bereit, wie z. B.:
- Erfolgsboni
- Umsatzbeteiligungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Sonstige Zuschüsse, Gutscheine und Benefits
Und wie steht es um die Karriere?
Der Anspruch der Kanzleien der HSP GRUPPE ist es, dass Mitarbeitende sich entsprechend ihren persönlichen Wünschen und Lebensmodellen optimal entwickeln können. Dazu gehört nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die berufliche und fachliche Weiterentwicklung. Den Mitarbeitenden stehen vielfältige Wege offen, sich weiterzuqualifizieren und vom Engagement zu profitieren. So sind auch Karrierewege von der Ausbildung hin zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater und sogar zur Kanzleipartnerschaft keine Seltenheit. Im Bereich der Karriereförderung bieten die Kanzleien der HSP GRUPPE den Mitarbeitenden z. B.:
- Laufende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Berufsbegleitendes Studium
- Aufstiegsmöglichkeiten
- Regelmäßige Feedbackgespräche und Unterstützung bei der persönlichen Karriereplanung
- Verantwortungsvolle Aufgaben, an denen Mitarbeitende wachsen können
Eine große Familie
In der HSP GRUPPE ist nicht nur eine familiäre Atmosphäre und ein gutes Betriebsklima in den einzelnen Kanzleien wichtig, sondern auch das kanzleiübergreifende Netzwerken. Mit derzeit knapp tausend Mitarbeitenden an gut hundert Standorten bundesweit ist die HSP GRUPPE eine große Kooperationsgemeinschaft mit vielen gemeinsamen fachlichen und sozialen Aktivitäten, z. B.:
- Soziales Netzwerk zur standortübergeifenden Kollaboration
- Schnelle Hilfe der Kanzleien untereinander bei fachlichen Fragestellungen
- Mitarbeitendentage
- Azubitage
- Kanzleiübergreifende Teamevents
Und was sagen die Mitarbeitenden dazu?
Die Kanzleien der HSP GRUPPE setzen viel Energie in die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Trägt diese Mühe aber auch die gewollten Früchte und kommt sie bei den Mitarbeitenden an? Dies scheint so zu sein. Dafür sprechen viele Auszeichnungen einzelner Kanzleien als gute Arbeitgeber, insbesondere aber die Bewertungen beim Portal kununu. Nahezu 200 Mitarbeitende haben hier bisher ihr Urteil mit einem eindeutigen Ergebnis abgegeben: Der kununu-Score beträgt insgesamt 4,5 von 5 Punkten, 87 % bewerten ihr Gehalt als gut bis sehr gut und satte 94 % empfehlen die HSP-STEUER-Kanzleien als Arbeitgeber weiter. Das sind sowohl allgemein als auch für die Steuerberatungsbranche Topwerte.
Wer schon immer in einem Steuerparadies arbeiten wollte, hat in einer HSP-Kanzlei die Chance dazu.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
5.602
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
5.575
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.976
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.901
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
2.36322
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.614
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.500
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.436
-
So können Krypto-Verluste versteuert werden
1.383
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.303
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
17.12.2024
-
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
11.12.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
05.12.2024
-
Nachträgliche Berücksichtigung übermittelter Riester-Daten
04.12.2024
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024