Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage wahrnehmen
„Sie muss mit der Steuererklärung beantragt werden“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Und zwar jedes Jahr – so lange der VL-Vertrag läuft.
Anspruch auf die Zulage von bis zu 80 EUR pro Jahr haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20.000 EUR verdienen (40.000 EUR bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten). Hat der Sparer einen Bausparvertrag abgeschlossen, liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 EUR (35.800 EUR bei Verheirateten). Hier gibt es 43 EUR im Jahr dazu.
Der Antrag für die Arbeitnehmersparzulage ist einfach
„Sie müssen hierfür auf dem Mantelbogen der Steuererklärung das Feld "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" ankreuzen“, erklärt Rauhöft. Außerdem müssen Berechtigte die Übersicht über die Einzahlungen mitschicken, die sie jährlich von ihrem VL-Anbieter bekommen. „Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist das nicht mehr notwendig“, sagt Rauhöft. „Dann werden alle Daten elektronisch übertragen.“
Die Zulage wird vom Fiskus dann immer für das abgelaufene Kalenderjahr vorgemerkt. Auf das Konto des Arbeitnehmers fließt sie, wenn der VL-Vertrag nach 7 Jahren ausläuft.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
5.602
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
5.575
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.976
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.901
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
2.36322
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.614
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.500
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.436
-
So können Krypto-Verluste versteuert werden
1.383
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.303
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
17.12.2024
-
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
11.12.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
05.12.2024
-
Nachträgliche Berücksichtigung übermittelter Riester-Daten
04.12.2024
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024