Bei Solaranlagen nicht schnell zur Kleinunternehmerregelung wechseln
Viele Besitzer einer Fotovoltaikanlage produzieren nämlich mit ihrer Solaranlage mehr Strom als sie verbrauchen können und speisen daher den Überschuss in das öffentliche Stromnetz ein. Dafür erhalten sie eine Vergütung, für die sich allerdings auch der Fiskus interessiert.
"Dadurch werden Solaranlagenbesitzer zum Unternehmer und müssen daher auch umsatzsteuerliche Fragen beachten", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Da das eingenommene Entgelt für den Strom meist aber nur gering ist, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu wählen. Dabei wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Vorjahresumsatz 17.500 Euro und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.
Viele Solaranlagenbesitzer verzichten jedoch auf die Kleinunternehmerregelung. "Der Vorteil ist, dass dann die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Solaranlage vom Finanzamt zurückerstattet wird", erläutert Käding. Der Solaranlagenbesitzer wird dann behandelt wie ein normaler Unternehmer. Er ist an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden.
Nach Ablauf dieser Frist wollen viele Steuerzahler dann aber möglichst schnell in die Kleinunternehmerregelung zurückwechseln. Hier ist aber Vorsicht geboten. "Besitzer einer dachintegrierten Fotovoltaikanlage sollten besser zehn Jahre abwarten, bis sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren", erklärt Käding. "Andernfalls wird der aus dem Kauf der Solaranlage geltend gemachte Vorsteuerabzug anteilig rückgängig gemacht und der Steuerzahler zahlt nach."
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
6.922
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.601
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.809
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.758
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.749
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.521
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.51022
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.461
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.219
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
1.095
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024
-
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
14.11.2024
-
Steuerliche Besonderheiten und Vorteile der Immobilien-GmbH
13.11.2024
-
Selbstkontrahierungsverbot bei Umwandlung in Ein-Personen-GmbH
13.11.2024
-
Bekanntgabe bei widerrufener Steuerberatervollmacht
07.11.2024
-
Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung
06.11.2024
-
Photovoltaik-Direktinvestments: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
06.11.2024