13,8 Mio. Arbeitnehmer nutzten 2020 die Entfernungspauschale

Auf ihrem Weg zur Arbeit legten sie durchschnittlich 28 Kilometer zurück. Hierbei wurden nur Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 EUR lagen. Diejenigen, die unterhalb dieses Betrags blieben, gaben ihre gependelten Kilometer häufig nicht in ihrer Steuererklärung an beziehungsweise reichten gar keine Steuererklärung ein. 84 % der Pendler (11,6 Mio.) nutzten zumindest für einen Teil der Strecke das eigene Auto.
Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Großteil der Pendler mit Jahresbruttolohn zwischen 20.000 und 100.000 EUR
Ein Großteil der Pendler hatte ein mittleres Einkommen: Mehr als die Hälfte (54 %) von ihnen erhielt einen jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis unter 50.000 EUR, bei weiteren 30 % lag er zwischen 50.000 und 100.000 EUR im Jahr. Unter 20.000 EUR verdienten 11 % aller Pendler, mindestens 100.000 EUR 5 %.
Insgesamt machten Arbeitnehmer, die die Pendlerpauschale nutzten, 43 % aller veranlagten Steuerfälle mit Einkommen aus nichtselbstdtändiger Arbeit aus. Der Anteil war bei Pendlern mit einem jährlichen Bruttolohn von 50.000 bis unter 100.000 EUR am höchsten (62 %). Bei einem Bruttolohn von mindestens 100.000 im Jahr lag er bei 56 %, bei 20.000 bis unter 50.000 EUR brutto jährlich bei 49 %. Unter den veranlagten Steuerfällen mit einem Jahresbruttolohn von unter 20.000 EUR machten 17 % von der Entfernungspauschale Gebrauch.
Personen außerhalb von Großstädten pendelten im Schnitt weiter
Die Längen der Pendelstrecken unterscheiden sich je nach Wohnort. Lebten Pendler in einer Großstadt mit mindestens 100.000 Einwohnern, legten sie durchschnittlich rund 24 km zur Arbeit zurück. In Mittelstädten mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern waren es mit 29 km bereits 5 km mehr. In Kleinstädten mit 5.000 bis unter 20.000 Einwohnern sowie in Landgemeinden betrug der durchschnittliche Arbeitsweg 30 bzw. 31 km.
Je ländlicher eine Person wohnte, desto häufiger fuhr sie zudem mit dem Auto. In Großstädten gaben 68 % der Pendler an, zumindest für einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. In Mittel- und Kleinstädten betrug der Anteil 87 % bzw. 91 %, in Landgemeinden 93 %.
Methodische Hinweise
Im Jahr 2020 betrug die Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Nach einer Gesetzesreform im Mai 2022 liegt sie ab dem 21. km bei 38 Cent.
Die verstärkte Nutzung von Homeoffice in manchen Branchen im Zuge der Covid-19-Pandemie hat zu einem Rückgang der insgesamt gependelten Strecken geführt, jedoch nur wenig Einfluss auf die Zahl derer, die die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben.
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