Bundesrechnungshof beklagt Steueroase Internet

Das Internet ist nach Darstellung des Bundesrechnungshofs weiterhin eine gigantische Steueroase. Bei Internetdienstleistungen gingen dem Fiskus durch laxe Kontrollen und mangelnde Absprachen zwischen Bund und Ländern erhebliche Umsatzsteuer-Einnahmen verloren, monieren die Finanzkontrolleure des Bundes in ihrem am Dienstag in Berlin vorgelegten Bericht. 

Steuerausfälle durch mangelnden Vollzug und andere Defizite sind ein Grund dafür, dass der Haushalt nicht zukunftsfest sei. Neben der Steueroase Internet listen die Rechnungsprüfer weitere Mängel auf:

Landwirte: Umsatzsteuerausfälle gebe es auch, weil Landwirte einen "ungerechtfertigten" Vorteil aus einer Sonderregelung bei der Umsatzsteuer nutzten. Grund seien fehlerhafte Berechnungen des Bundesfinanzministeriums. Dadurch erhielten Landwirte jährlich mehr als 200 Millionen EUR zu viel, erhebliche Steuern fielen aus.

Kindergeld: Mangels Datenabgleich zwischen den Familienkassen seien nach wie vor doppelte Kindergeldzahlungen möglich. Zumeist hätten Eltern unzulässigerweise Kindergeld bei zwei Familienkassen beantragt. Bis heute habe das BMF ein Kontrollverfahren nicht umgesetzt. Das Verfahren solle nun im Januar 2016 starten. Allerdings nur bei Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, nicht bei denen des öffentlichen Dienstes. Das Verfahren sollte unverzüglich bei allen Familienkassen eingesetzt werden.

Streubesitz: Die "nicht gerechtfertigte Bevorzugung" von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen sollte abgeschafft werden. Das sind Anteile, die ein Unternehmen an einem anderen hält und die unter 10 Prozent liegen. Steuerbefreit sind einbehaltene Gewinne, die durch eine spätere Veräußerung von Streubesitzanteilen realisiert werden. Diese Bevorzugung sei auch gestaltungsanfällig. Der Staat verzichte dadurch jährlich auf rund 600 Millionen EUR.

Bund-Länder-Anleihe: 2013 haben sich Bund und zehn Länder erstmals mit einer gemeinsamen Anleihe Geld am Kapitalmarkt geborgt - im Volumen von 3 Milliarden EUR. Für den Bund habe diese Anleihe zu Mehrausgaben für Zinsen und Gebühren von 14 Millionen EURgeführt, die Länder hätten insgesamt 13 Millionen EUR gespart. Weil die Länder Einsparungen zulasten des Bundes erzielten, wirke die Anleihe zudem wie eine finanzielle Hilfe des Bundes an die Länder. Dies sei verfassungsrechtlich bedenklich. Von weiteren "Bund-Länder-Anleihen" sollte der Bund aus Sicht des Rechnungshofes absehen.

Reiseschutzimpfungen: Viele gesetzliche Krankenkassen erbrächten Schutzimpfungen für private Auslandsreisen als freiwillige Leistung, obwohl dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Dies koste sie mehr als 40 Millionen EUR im Jahr. Eine Änderung sollte geprüft werden.

Zoll: Der Zoll setzt im Kampf gegen Schmuggel mobile Röntgenanlagen ein. Diese sollten wirksamer genutzt werden. 2013 seien bei 23.000 Durchleuchtungen mit teilmobilen Anlagen 80 Fälle ermittelt worden, mit vollmobilen in zwei Jahren bei 28.000 Durchleuchtungen nur 30.

Software: Das Bundesinstitut für Risikobewertung, zuständig für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, sollte seine IT-Systeme besser planen. Die Einführung einer Software habe fast dreimal so viel Zeit gedauert als geplant, die Kosten hätten sich auf 1,3 Millionen EUR fast verdreifacht. Für eine Softwareerweiterung seien 500 Lizenzen gekauft worden, aber vier Jahre lang sei nur eine genutzt worden.

dpa

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