ELENA und Entgeltbescheinigung: Meldeflut lässt nicht nach
Es klingt fast unglaublich. Doch Entgeltabrechner kennen die bittere Wahrheit aus eigener Erfahrung. Teilweise identische Daten wie im ELENA-Verfahren müssen sie für Lohnersatzleistungen im Leistungsfall melden, jedoch in einem gesonderten, zusätzlichen Verfahren ("Datenaustausch Entgeltersatzleistungen").
Das ab 1.7.2011 in jedem Fall verpflichtend elektronisch anzuwendende Verfahren soll den Sozialversicherungsträgern bei Leistungsansprüchen wie z. B. Kranken- oder Verletztengeld zu den Daten verhelfen, die zur Berechnung der Leistung erforderlich sind. Die Aufgabe von ELENA ist nahezu identisch. Das Verfahren für Entgeltersatzleistungen sieht aber einen zweiseitigen Datenaustausch zwischen den Betrieben und den Leistungsträgern vor - während ELENA konzeptionell nur eine Einbahnstraße vom Unternehmen zur "Zentralen Speicherstelle" (ZSS) darstellt.
ELENA existiert parallel zum "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen"
ELENA bzw. die ZSS soll die gesammelten Daten auch einmal liefern, allerdings nur von der ZSS an bestimmte Leistungsträger. Dies geschieht aber erst in ferner Zukunft. Dennoch müssen die Arbeitgeber bereits jetzt die Daten für ELENA melden.
Kommt es also zu der Situation, dass die Daten z. B. wegen einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers für eine Krankengeldberechnung benötigt werden, muss der Entgeltabrechner die Entgeltdaten separat - zusätzlich zu ELENA - im Verfahren Entgeltersatzleistungen übermitteln. Der Datenaustausch Entgeltersatzleistungen verlangt es schließlich so.
ELENA- Datenabruf: Verschiebung um zwei Jahre beschlossen
Nach dem turbulenten ELENA-Start hatte der Koalitionsausschuss im November 2010 die Verschiebung der ELENA- Nutzung um zwei Jahre auf 2014 beschlossen. Wollen Behörden die gemeldeten Daten für die Berechnung von Geldleistungen nutzen, geht dies also erst in ein paar Jahren.
Über die Sinnhaftigkeit, bis dahin Monat für Monat von alle deutschen Unternehmen die Daten aus der Entgeltabrechnung an ELENA zu melden, macht man sich in Berlin durchaus Gedanken - dies jedoch schon seit Monaten. Entgeltabrechner melden derweil weiter brav über alle Kanäle, wie das geltende Recht eben noch immer verlangt.
Koalitionsbeschluss reicht nicht aus: Der Gesetzgeber ist gefragt
Abhilfe wäre dabei leicht durch ein entsprechendes Gesetz zu schaffen. Das ist sowieso nötig, um die Verschiebung des Datenabrufs auf 2014 zu regeln. Denn noch steht im Gesetz, dass die Zentrale Speicherstelle schon am 1. Januar 2012 ein vollständig funktionsfähiges Abrufverfahren gewährleisten muss (§ 119 SGB IV).
Mit dem erforderlichen Gesetz könnte auch gleich eine ELENA-Meldepause für die Betriebe geregelt werden. Insider gingen und gehen davon aus, dass dies schon bald so kommen dürfte. Doch passiert ist seit November 2010 – offiziell bislang gar nichts.
Erbe von ELENA: Ministerien spielen sich den Ball gegenseitig zu
Der Koalitionsausschuss hatte im November 2010 auch Möglichkeiten, Bedingungen und Wege eines Übergangs der Federführung des Themas ELENA auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorsondiert. Das nun von der FDP geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will von dem leidigen Erbstück ELENA, das es von der früheren großkoalitionären Bundesregierung übernehmen musste, nichts mehr wissen, hören oder sehen. Es bedürfe für einen Wechsel zum Arbeitsministerium keines weiteren Organisationserlasses, die Beschlusslage des Koalitionsausschusses reiche aus, so ein Sprecher des Hauses. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) könne tätig werden.
Doch die dermaßen aufgeforderten Ministerialbeamten im BMAS sehen das offenbar anders. Der Übergang der Federführung zwischen den Ministerien sei nicht abschließend geklärt. "Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zu ELENA laufen noch", teilte uns ein Sprecher mit.
Sechs Monate Boxenstopp für ELENA: Wie geht das Rennen aus?
Es ist ungewönlich, dass man sich in der Politik für einen Boxenstopp offensichtlich sechs Monate Zeit nehmen kann. Normalerweise unterbricht man das Rennen nur für wenige Sekunden, um möglichst schnell wieder vorwärts zu kommen. Man darf gespannt sein, ob (und wann) das auch für die Zukunft von ELENA gilt.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
4.211
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.290
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.717
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.628
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.627
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.307
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.232
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.145
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.06622
-
1. Steuer- oder Feststellungsbescheid: Bekanntgabe und Einspruchsfrist
1.002
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
31.10.2024
-
Steuerpflicht einer Mietabfindung
30.10.2024
-
Minijobber können ab 2025 mehr Geld verdienen
29.10.2024
-
Beteiligungsverlust bei Einnahmenüberschussrechnung
25.10.2024
-
Verspätungszuschlag in Höhe von 0 Euro bei Pflichtveranlagungstatbestand
11.10.2024
-
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten beim paritätischen Wechselmodell
11.10.2024
-
Verdeckte Gewinnausschüttung durch ersparten Aufwand
09.10.2024
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
09.10.2024
-
Zoll rückt zu bundesweiter Razzia in Baubranche aus
02.10.2024
-
Verbände und Kammern gegen nationale Anzeigepflicht
30.09.2024