Ermittlungen zu Schweizer Banken laufen weiter
"Wir ermitteln weiter", sagte die stellvertretende US-Justizministerin Kathryn Keneally der "SonntagsZeitung" (SoZ) und "Le Matin Dimanche". Bis Ende des Jahres hätten sich die USA verpflichtet, keine weiteren Banken auf diese Liste zu nehmen. Aber die Ermittlungen liefen weiter, sagte Keneally, die auch Chefanklägerin in Steuerfragen ist. "Wir haben zu Schweizer Banken viele Informationsquellen", sagte sie den Blättern. Dazu zählten auch Informationen von Banken, welche mit den Behörden kooperierten.
Mit Bezug auf das unilaterale US-Programm zur Lösung der Steuerstreitigkeiten legt die Vize-Justizministerin den Schweizer Banken nahe, sich selbst richtig einzustufen. "Bestimmt gibt es Banken, die sagen: Wir haben uns nur ein bisschen falsch verhalten und möchten deshalb in die Kategorie drei, wo wir nicht gebüßt werden", sagt Keneally der "SonntagsZeitung". Aber auch solche Banken gehörten zur Kategorie zwei - zu jener Kategorie also, in welcher die Banken gebüßt werden.
Das US-Justizdepartement hatte sein Programm zur Bereinigung von Steuer-Altlasten am 29. August vorgestellt. Es steht allen Schweizer Banken offen, die mit der Teilnahme daran einer mögliche Strafverfolgung entgehen wollen. Das Programm gibt den Banken unterschiedliche Optionen: Es definiert eine Kategorie 2 für Banken, die sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA schuldig fühlen und ihre Angelegenheiten regeln wollen. Kategorie 3 ist vorgesehen für Banken, die ihre Unschuld beweisen wollen. Kategorie 4 ist für Banken, die kein Geschäft mit in den USA steuerpflichtigen Personen haben.
Ausgeschlossen vom Programm sind 14 Banken, die seit längerem konkret im Visier der Amerikaner sind: Sie müssen Vergleiche aushandeln, um Anklagen zu entgehen. Zu dieser Kategorie 1 gehören zum Beispiel die Credit Suisse, die Zürcher und die Basler Kantonalbanken oder Julius Bär.
Auf den Vorwurf, gewisse Schweizer Banken könnten an einer hohen Bussen zugrunde gehen und der Schweizer Finanzplatz in der Folge stark darunter leiden, sagte Keneally, alle im Justizdepartment hätten "höchste Achtung" für die Schweiz und für ihren Finanzplatz. Die USA beabsichtige nicht, dort Schaden anzurichten. Aber es sei "ein wenig schwieriger, ein Geschäft zu respektieren, das von steuerflüchtigen US-Bürgern profitiert".
Die Bußen seien zudem nach dem Grad des Fehlverhaltens kalibriert. Über die Anzahl der Banken, denen eine Busse drohe, sowie über die Höhe der Bussen könne sie keine Schätzung abgeben, so Keneally.
Keneally äußert sich im Gespräch mit der SoZ auch zu dem vor kurzem veröffentlichten Kommentar zur Steuerstreit-Vereinbarung. Ihre Behörde habe im Zusammenhang mit dem Programm verschiedene Anfragen erhalten. So sei man unter anderem gebeten worden, das Programm zu ändern oder anders zu interpretieren. "Da dachten wir, es sei nützlich, zu wiederholen, was genau im Text steht". Auch habe man klar stellen wollen, dass man auf keine hypothetischen Faktenmuster eingehe, so Keneally weiter./AWP/jha
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
5.602
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
5.575
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.976
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.901
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
2.36322
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.614
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.500
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.436
-
So können Krypto-Verluste versteuert werden
1.383
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.303
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
17.12.2024
-
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
11.12.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
05.12.2024
-
Nachträgliche Berücksichtigung übermittelter Riester-Daten
04.12.2024
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024