Geerbtes und geschenktes Vermögen 2023

Das Statistische Bundesamt berichtet, dass die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Mrd. EUR veranlagt haben.

Danach sei das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert gestiegen, nachdem es 2022 um 14,0 % gesunken war.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Mrd. EUR. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Mrd. EUR (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Mrd. EUR (+24,9 %).

Übertragenes Betriebsvermögen steigt im Vorjahresvergleich deutlich

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Mrd. EUR (+81,3 %).

Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Mrd. EUR (+19,5 %) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Mrd. EUR (+18,2 %) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Mrd. EUR (+7,6 %). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Mrd. EUR blieb im Vorjahresvergleich unverändert.

Vor allem mehr übertragenes Vermögen durch Schenkungen

Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Mrd. EUR veranlagt. Das waren 44,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Mrd. EUR, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+100,7 %). Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Mrd. EURo (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Mrd. EUR fast vervierfacht (+273,3 %). Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Mrd. EUR und damit 29,6 % mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Mrd. EUR (+13,0 %).

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 61,2 Mrd. EUR zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Mrd. EUR übriges Vermögen (+8,6 %) und 26,4 Mrd. EUR Grundvermögen (+11,1 %) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 5,0 Mrd. EUR.

Methodische Hinweise

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. Die dargestellten Werte fließen erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu.

Weitere Informationen

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht "Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023". Lange Zeitreihen sind über die Datenbank GENESIS-ONLINE (Tabellen 73611-0001 und 73611-0002) abrufbar.

Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung v. 16.7.2024
Schlagworte zum Thema:  Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer