So sichern Sie Ihr Honorar
Dies zu vermeiden stehen zwar u. a. Instrumente wie Vorschuss, Bargeschäft, Zahlungsanweisung, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen und Zurückbehaltungsrecht zur Verfügung, die jedoch keinen umfassenden Schutz gegen Forderungsausfall bieten. Der Vorschuss sichert nur eingeschränkt bereits erbrachte Leistungen, das Bargeschäft wirkt nur in Krisenzeiten des Auftraggebers, eine Zahlungsanweisung ist jederzeit widerruflich, die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen wirkt nur in wenigen Ausnahmefällen und das Zurückbehaltungsrecht stellt lediglich ein Druckmittel dar, um den Auftraggeber zur Zahlung zu bewegen. Ein weiteres probates Mittel, das Schuldanerkenntnis, erfordert eine Vereinbarung im Einzelfall und ist daher leider nicht unbedingt gängige Praxis.
Ganz anders das Factoring
Seit 2008 eröffnet § 64 StBerG Steuerberatern die Möglichkeit, ihre Forderungen unmittelbar nach Rechnungstellung zu verkaufen und auf diese Weise sofort Liquidität zu generieren (Factoring) – oder weitergehend – den Forderungsausfall zu versichern (echtes Factoring). Dabei ist nicht einmal die Zustimmung der Auftraggeber erforderlich, wenn es sich beim Factoringunternehmen um einen Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe handelt. Kolleginnen und Kollegen, die das Angebot bereits nutzen, haben diese Form der Liquiditätsbeschaffung und Honorarsicherung schätzen gelernt.
Das Factoring hat im Wesentlichen 3 Funktionen:
- Finanzierung
- Dienstleistung
- Versicherung/Sicherheit
Daneben kann der Steuerberater auch das reine Forderungsmanagement wählen, ohne Abtretung der Forderung.
Und so funktioniert das Factoring
Das Factoringunternehmen und der Steuerberater schließen einen Rahmenvertrag, der die Beziehungen zueinander und die zu erbringenden Dienstleistungen des Factoringunternehmens regelt. Er beinhaltet zugleich eine Globalzession.
Der Steuerberater erhält ein sog. Kanzlei-Limitkonto (i. d. R. in Höhe von 1/8 des Brutto-Jahresumsatzes), in dessen Rahmen die Abtretung abgewickelt wird. Der Factor ist zum Ankauf von Forderungen bis zu dieser Höhe verpflichtet. Der Factor überweist dem Steuerberater innerhalb weniger Tage nach Einreichung der Rechnung den Rechnungsbetrag und kümmert sich im weiteren Verlauf um die Realisierung des Gebührenspruchs. Im Idealfall hat der Steuerberater beim echten Factoring nichts mehr mit der Forderungsdurchsetzung zu tun. Die dadurch eingesparte Zeit kann in die Bearbeitung von Kernaufgaben investiert werden und führt so zu einer Wertschöpfung in der Kanzlei.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.496
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.256
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.1702
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
83914
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
791
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
733
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
695
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
657
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
599
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
586
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026
-
Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
26.03.2026
-
Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
25.03.2026