So sichern Sie Ihr Honorar
Dies zu vermeiden stehen zwar u. a. Instrumente wie Vorschuss, Bargeschäft, Zahlungsanweisung, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen und Zurückbehaltungsrecht zur Verfügung, die jedoch keinen umfassenden Schutz gegen Forderungsausfall bieten. Der Vorschuss sichert nur eingeschränkt bereits erbrachte Leistungen, das Bargeschäft wirkt nur in Krisenzeiten des Auftraggebers, eine Zahlungsanweisung ist jederzeit widerruflich, die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen wirkt nur in wenigen Ausnahmefällen und das Zurückbehaltungsrecht stellt lediglich ein Druckmittel dar, um den Auftraggeber zur Zahlung zu bewegen. Ein weiteres probates Mittel, das Schuldanerkenntnis, erfordert eine Vereinbarung im Einzelfall und ist daher leider nicht unbedingt gängige Praxis.
Ganz anders das Factoring
Seit 2008 eröffnet § 64 StBerG Steuerberatern die Möglichkeit, ihre Forderungen unmittelbar nach Rechnungstellung zu verkaufen und auf diese Weise sofort Liquidität zu generieren (Factoring) – oder weitergehend – den Forderungsausfall zu versichern (echtes Factoring). Dabei ist nicht einmal die Zustimmung der Auftraggeber erforderlich, wenn es sich beim Factoringunternehmen um einen Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe handelt. Kolleginnen und Kollegen, die das Angebot bereits nutzen, haben diese Form der Liquiditätsbeschaffung und Honorarsicherung schätzen gelernt.
Das Factoring hat im Wesentlichen 3 Funktionen:
- Finanzierung
- Dienstleistung
- Versicherung/Sicherheit
Daneben kann der Steuerberater auch das reine Forderungsmanagement wählen, ohne Abtretung der Forderung.
Und so funktioniert das Factoring
Das Factoringunternehmen und der Steuerberater schließen einen Rahmenvertrag, der die Beziehungen zueinander und die zu erbringenden Dienstleistungen des Factoringunternehmens regelt. Er beinhaltet zugleich eine Globalzession.
Der Steuerberater erhält ein sog. Kanzlei-Limitkonto (i. d. R. in Höhe von 1/8 des Brutto-Jahresumsatzes), in dessen Rahmen die Abtretung abgewickelt wird. Der Factor ist zum Ankauf von Forderungen bis zu dieser Höhe verpflichtet. Der Factor überweist dem Steuerberater innerhalb weniger Tage nach Einreichung der Rechnung den Rechnungsbetrag und kümmert sich im weiteren Verlauf um die Realisierung des Gebührenspruchs. Im Idealfall hat der Steuerberater beim echten Factoring nichts mehr mit der Forderungsdurchsetzung zu tun. Die dadurch eingesparte Zeit kann in die Bearbeitung von Kernaufgaben investiert werden und führt so zu einer Wertschöpfung in der Kanzlei.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
5.602
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
5.575
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.976
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.901
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
2.36322
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.614
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.500
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.436
-
So können Krypto-Verluste versteuert werden
1.383
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.303
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
17.12.2024
-
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
11.12.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
05.12.2024
-
Nachträgliche Berücksichtigung übermittelter Riester-Daten
04.12.2024
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024