Wird ein Darlehen unmittelbar für eine vermietete Immobilie eingesetzt, sind die Schuldzinsen als Finanzierungskosten sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Dass nach einem Verkauf einer vermieteten Immobilie ein nachträglicher Schuldzinsenabzug in Betracht kommt, ist das Ergebnis einer Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren immer wieder geändert hat und großzügiger geworden ist. Die Finanzverwaltung ist dem BFH bisher gefolgt – teilweise allerdings mit Einschränkungen.
Angesichts der zahlreichen Rechtsprechung und BMF-Schreiben ist es schwer, einen Überblick zu bekommen. Diese Fälle sind zu unterscheiden:
- In welchem Zusammenhang entstehen Schuldzinsen: Bei sofort abziehbaren Werbungskosten oder Anschaffungskosten?
- Ist der Verkauf steuerbar? Oder ist er nicht steuerbar, weil die 10jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist?
Darüber hinaus hat sich der BFH erstmals dazu geäußert, wie die Schuldzinsen eines Umschuldungsdarlehens bzw. Refinanzierungsdarlehens zu beurteilen sind.