Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die Umsatzgrenze bei der Istversteuerung bundesweit auf 500.000 EUR angehoben. Diese Umsatzgrenze bleibt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes über den 31.12.2011 hinaus auf Dauer erhalten.
Erleichterungen gelten bei der elektronischen Rechnungsstellung für ab dem 1.7.2011 ausgestellte Rechnungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Sie dürfen per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server und im Wege des Datenträgeraustauschs übermittelt werden. Sie berechtigen zum Vorsteuerabzug, ohne dass es einer Signatur bedarf.
Die Umsatzsteuer-Nachschau umfasst ab dem 1.7.2011 auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronische Rechnungen.
Geänderte Ortsbestimmung bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen (ab dem 1.1.2011: BMF, Schreiben v. 4.2.2011, BStBl 2011 I S. 162, ab dem 1.1.2012: BMF, Schreiben v. 18.1.2012, IV D 3 - S 7117/11/10001) und im Drittlandsgebiet ab dem 1.7.2011 (BMF, Schreiben v. 19.1.2012 - IV D 3 - S 7117-a/10/10001).
Bei Anschaffung ab 2011 oder Herstellung aufgrund eines nach 2010 gestellten Bauantrags von gemischt genutzten Gebäuden ist nur noch ein Vorsteuerabzug möglich, soweit der Aufwand auf die unternehmerische Nutzung entfällt.
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird ab dem 1.1.2011 erweitert auf die Reinigung von Gebäuden, Hausfassaden, Räumen, Inventar, Fenstern, die Kälte- und Wärmelieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmers sowie die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Gold. Ab dem 1.7.2011 kommen Mobiltelefone und integrierte Schaltkreise hinzu.
Der Leistungsort bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen wird ab 2011 neu definiert.
An die Stelle der aufgehobenen UStR trat der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (kurz UStAE) für Umsätze, die nach dem 31.10.2010 ausgeführt werden. Anders als bei den UStR orientiert sich der UStAE in der Nummerierung seiner Abschnitte an den §§ des UStG. Unternehmer müssen nun also verstärkt den - zumindest wöchentlich durch BMF-Schreiben - angepassten UStAE beachten.