Vorbereitung auf den "harten" Brexit im Bereich Zoll

Angesichts der Gefahr, dass das Vereinigte Königreich die EU am 30.3.2019 ohne Austrittsabkommen verlässt, hat die EU-Kommission ihre Informationskampagne zur Vorbereitung im Bereich Zoll und indirekte Steuern intensiviert.

Nach einer  Pressemittteilung der EU-Kommission soll dient die am 18.2.1019 eingeleitete Kampagne dazu, Unternehmen, die nach dem 30.3.2019 weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben wollen, darüber zu informieren, was sie für einen möglichst reibungslosen Übergang tun müssen. Um erhebliche Störungen zu vermeiden, sei es unerlässlich, dass sich die EU-Unternehmen auf den Moment vorbereiten, in dem das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird.

Empfehlungen der EU-Kommision

Insbesondere sollen die Unternehmen folgenden tun:

  • Prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, z. B. im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;
  • Erwägen‚ falls das Vereinigte Königreich Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;
  • Kontakt mit ihrer nationalen Zollbehörde aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.

Eine einfache 5-Punkte-Checkliste soll einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bieten.


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