DUH zieht Zwischenbilanz nach 92 Klimaklagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht seit Mai 2022 gegen irreführende Werbeaussagen mit angeblicher „Klimaneutralität“ oder ähnlichen Slogans vor. Nach 92 Gerichtsverfahren zieht die Organisation in einer aktuellen Pressemitteilung eine positive Zwischenbilanz. Es sei gelungen, mehrere Unternehmen zur Änderung ihrer Werbeaussagen zu bewegen. Gleichzeitig kündigte die DUH an, ihre Aktivitäten auszuweiten.

Viele Unternehmen haben ihre Klimaneutralitätsversprechen nicht ausreichend erklärt und auf fragwürdige Kompensationsprojekte gesetzt, statt Emissionen durch Vermeidung und Minderung zu reduzieren. Dieser Ansicht ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – sie geht gegen irreführende Werbeaussagen mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ vor. In 48 Fällen hätten Unternehmen bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in 12 Fällen hätten die Gerichte der DUH Recht gegeben. Einige Verfahren seien derzeit noch vor Gericht anhängig, andere befänden sich in außergerichtlichen Verhandlungen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisierte in diesem Zusammenhang: „Klimaneutrale Produkte oder gar ein klimaneutrales Unternehmen zu versprechen, ist zu einem regelrechten Volkssport verkommen.“ Er wies darauf hin, dass Unternehmen statt konkreter Maßnahmen häufig auf Kompensationsprojekte setzten, die oft wirkungslos seien. Resch forderte die Unternehmen auf, ihre Emissionen tatsächlich zu reduzieren, anstatt sich auf Kompensationszertifikate zu verlassen, und appellierte an die Bundesregierung, die neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) zu nutzen, um Klimaneutralitätsversprechen, die auf Kompensation beruhen, zu verbieten.

Kompensationsprojekte „in vielen Fällen ungeeignet“

Besondere Kritik übte die DUH an Kompensationsprojekten wie Waldschutz-, Kochöfen- oder Wasserkraftprojekten, die aus ihrer Sicht oft ungeeignet seien. Jutta Kill, Biologin und Expertin für Klimaneutralität, erklärte, dass viele dieser Projekte auf sogenannten „Phantomgutschriften“ basierten und somit keinen tatsächlichen Beitrag zur Emissionsminderung leisteten: „Waldschutz ist wichtig, zur Kompensation von fossilen Treibhausgasemissionen aber ungeeignet.“

Auch Remo Klinger, der die DUH juristisch vertritt, wies darauf hin, dass die Gerichte strenge Maßstäbe an Umweltwerbung anlegten. Er betonte, dass Unternehmen sicherstellen müssten, dass die Kompensationsprojekte tatsächlich zur Emissionsminderung beitragen und dies transparent darstellen.

Agnes Sauter, Leiterin der ökologischen Verbraucherberatung bei der DUH, kündigte an, dass die Organisation künftig verstärkt auch langfristige Klimaneutralitätsversprechen überprüfen werde. Unternehmen, die sich beispielsweise „klimaneutral bis 2040“ nennen, müssten klare und überprüfbare Maßnahmenpläne vorlegen, um solche Versprechen glaubwürdig zu machen. Die DUH will sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbare Informationen über die tatsächliche Umsetzung solcher Ziele erhalten.


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