Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 zum Rechtsstand 31.7.2023 gem. Delegierter Verordnung 2023/2772, ABl. EU L v. 22.12.2023. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&As (Rz 9, 55, 67, 69, 73a, 80a).

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