Shari Alt, Victoria Schorr
In einem Digitalen Produktpass (DPP) wird ein Produkt über den gesamten Produktlebenszyklus transparent beschrieben. Damit kann die Kreislaufwirtschaft in Zukunft elementar im Nutzungs- und Recyclingprozess auf dem Weg zum Klima- und Umweltschutz begleitet werden. Durch Informationen zur Zusammensetzung der Komponenten, Materialen und chemischen Substanzen aber auch Informationen zur Reparierbarkeit, Ersatzteilen und der fachgerechten Entsorgung wird ein Datensatz erstellt, welcher den Akteuren der Kreislaufwirtschaft die Möglichkeit gibt, datenbasierte Entscheidungen zu treffen. Ebenfalls von Bedeutung sind Nachhaltigkeitsfaktoren, wie der ökologische Fußabdruck während der Herstellung und Nutzungsphase.
DPP ermöglicht Transparenz über den gesamten Produktlebenszyklus
All diese Daten und Informationen werden im digitalen Produktpass für alle Phasen des Produktlebenszyklus stetig aktuell und flexibel dargestellt. Damit bietet der DPP eine notwendige Transparenz um z. B. nachhaltige Kaufentscheidungen durch Konsumenten zu ermöglichen (z. B. Vergleich verschiedener Produkte hinsichtlich ihres ökologischen Fußabdrucks) oder den Recyclingprozess eines Produktes zu verbessern.
Für alle Phasen des Produktlebenszyklus können so Informationen bereitgestellt und die Kreislauffähigkeit des Produktes gesteigert werden. Auch sollen die im DPP enthaltenen umfänglichen Informationen zur Kommunikation mit Behörden und Investoren genutzt und somit die Effizienz in diesen Prozessen gesteigert werden
. Den Einsatz des DPP entlang des Produktlebenszyklusses zeigt Abbildung 1.
Abb. 1: DPP Einsatz entlang des Produktlebenszyklus
Prinzipiell kann ein digitaler Produktpass für sämtliche Produkte und auch Dienstleistungen erstellt werden. Zu Beginn wird der verpflichenden Einführung von DPPs wird der Fokus allerdings auf vor allem energie- und ressourcenintensiven Produkten liegen. Als Vorreiter zählen hier die Batterien. Für Batterien mit >2 kWh Kapazität wird ein DPP bereits ab 2026 im europäischen Handelsraum verpflichtend sein (siehe Kapitel 2.1 "EU Batteries Directive"). Der sogenannte Battery Passport wird als Blaupause für künftige Produktpässe dienen – zu 100 % übertragbar wird dieser für andere Produkte aber nicht sein. Durch die Vielfältigkeit der einzelnen Produkte wird es in Zukunft eine ebenso große Anzahl an verschiedene Produktpässen geben, die jeweils produktgruppen- oder branchenspezifisch sein werden und es noch inhaltlich auszugestalten gilt.