Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen ("Beschäftigte") und nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es sich entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen ("Selbständige"), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im Bereich der "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" ausüben (NACE-Code N78).

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