Abfall, der eine oder mehrere der in Anhang III Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[1] über Abfälle aufgeführten gefährlichen Eigenschaften aufweist.

[1] Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).

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