Die Grundsätze der europäischen Kreislaufwirtschaft sind:

  1. Gebrauchstauglichkeit,
  2. Wiederverwendbarkeit,
  3. Reparierbarkeit,
  4. Demontage,
  5. Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung,
  6. Recycling,
  7. Rückführung in den biologischen Kreislauf,
  8. sonstige Möglichkeiten zur Optimierung der Produkt- und Materialnutzung.

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