Die Grundsätze der europäischen Kreislaufwirtschaft sind:
- Gebrauchstauglichkeit,
- Wiederverwendbarkeit,
- Reparierbarkeit,
- Demontage,
- Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung,
- Recycling,
- Rückführung in den biologischen Kreislauf,
- sonstige Möglichkeiten zur Optimierung der Produkt- und Materialnutzung.
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