Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:
b) |
die Strategie des Unternehmens zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Abfallbewirtschaftung, und inwieweit das Unternehmen über Kenntnisse darüber verfügt, wie seine Abfälle vor dem Verbrauch im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten bewirtschaftet werden. |
Produkte und Materialien
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