Das Unternehmen hat anzugeben, welche seiner wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Personen in seiner eigenen Belegschaft ergeben, sich auf bestimmte Personengruppen (z. B. bestimmte Altersgruppen oder Personen, die in einer bestimmten Fabrik oder einem bestimmten Land arbeiten) und nicht auf die gesamte eigene Belegschaft beziehen (z. B. allgemeine Lohnkürzungen oder Schulungsangebote für alle Angehörigen der eigenen Belegschaft).

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