Das Unternehmen gibt an, ob und wie die Sichtweisen betroffener Gemeinschaften in seine Entscheidungen oder Tätigkeiten einfließen, mit denen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Gemeinschaften bewältigt werden sollen. Dies schließt gegebenenfalls eine Erläuterung folgender Punkte ein:
a) |
ob die Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinschaften oder ihren rechtmäßigen Vertretern direkt oder mit glaubwürdigen Stellvertretenden erfolgt, die Einblicke in ihre Situation haben, |
b) |
die Phase(n), in der/denen die Einbeziehung erfolgt, sowie die Art und die Häufigkeit der Einbeziehung, |
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